Systemrelevanz
Banken als kritische Infrastruktur — KRITIS-Dachgesetz, systemrelevante Institute (SIFI/G-SIB/D-SIB), Abwicklungsplanung und BRRD im Überblick.
Das KRITIS-Dachgesetz (Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie, EU 2022/2557) schafft einen sektorübergreifenden Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Es wurde als Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) erlassen.
Der Finanzsektor — und damit Kreditinstitute ab bestimmten Schwellenwerten — zählt zu den erfassten KRITIS-Sektoren. Betroffene Betreiber unterliegen Resilienzverpflichtungen, Meldepflichten und Behördenkooperation.
Zuständige Behörde: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Koordination mit BSI für Cyber-Aspekte und BaFin für den Finanzsektor.
Als Systemically Important Financial Institutions (SIFIs) werden Institute bezeichnet, deren Ausfall aufgrund ihrer Größe, Vernetzung, Komplexität oder mangelnden Substituierbarkeit erhebliche negative Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft haben würde. Die besondere Regulierung von SIFIs ist eine direkte Lehre aus der Finanzkrise 2007/2008 ("too big to fail").
Vom FSB jährlich veröffentlichte Liste global systemrelevanter Banken. Unterliegen zusätzlichen Kapitalanforderungen (G-SIB-Puffer: 1–3,5% CET1), verschärften TLAC-Anforderungen und intensivierter internationaler Aufsicht. Aus Deutschland: Deutsche Bank.
Von nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: EZB/BaFin) identifizierte national systemrelevante Banken. Unterliegen einem O-SII-Puffer (Other Systemically Important Institutions) von bis zu 3% CET1 (Art. 131 CRD). Jährliche Überprüfung.
| Kategorie | Gewichtung | Indikatoren |
|---|---|---|
| Größe (Size) | 20% | Bilanzsumme |
| Vernetzung (Interconnectedness) | 20% | Forderungen/Verbindlichkeiten ggü. Finanzinstituten, WP-Ausstehend |
| Substituierbarkeit | 20% | Depotverwahrung, Zahlungsabwicklung, Emissionsgeschäft |
| Komplexität | 20% | OTC-Derivate, Handelsaktiva, Level-3-Assets |
| Grenzüberschreitende Aktivität | 20% | Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten |
Die BRRD (Richtlinie 2014/59/EU, überarbeitet durch BRRD II 2019/879/EU) schafft den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in der EU. In Deutschland umgesetzt durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).
Institute erstellen Sanierungspläne mit Maßnahmen zur Wiederherstellung der Überlebensfähigkeit in Stresssituationen (§§ 12–23 SAG). Für SI: Abstimmung mit EZB/JST.
Abwicklungsbehörden (SRB/BaFin) erstellen Abwicklungspläne, die die bevorzugte Abwicklungsstrategie und die operativen Schritte darlegen. Resolvability Assessment.
Bail-in, Übertragung auf Brückeninstitut, Vermögensübertragung, Unternehmensveräußerung. Ziel: Systemrelevante Funktionen sichern, Steuerzahler schützen.
Das Bail-in-Instrument (Art. 43 ff. BRRD / § 89 ff. SAG) ermöglicht die Heranziehung von Gläubigern zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung im Abwicklungsfall — im Gegensatz zum Bail-out durch staatliche Mittel.
MREL (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities) ist die institutsspezifische Mindestanforderung an bail-in-fähige Verbindlichkeiten. Sie wird von der Abwicklungsbehörde festgesetzt und stellt sicher, dass im Abwicklungsfall ausreichend Masse zur Verlustabsorption und Rekapitalisierung vorhanden ist.
TLAC ist der FSB-Standard für G-SIBs und das globale Gegenstück zu MREL. G-SIBs müssen eine Mindestanforderung an verlustabsorbierenden Kapital- und Verbindlichkeiten vorhalten: mindestens 18% der risikogewichteten Aktiva (RWA) oder 6,75% des Leverage Ratio Exposure — jeweils zuzüglich der Kapitalpuffer. In der EU durch MREL-Anforderungen der CRR II / BRRD II umgesetzt.