Systemrelevanz

Kritische Infrastruktur & Systemrelevanz

Banken als kritische Infrastruktur — KRITIS-Dachgesetz, systemrelevante Institute (SIFI/G-SIB/D-SIB), Abwicklungsplanung und BRRD im Überblick.

KRITIS-Dachgesetz

In Kraft seit 17.03.2026

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) setzt die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) um und schafft erstmals einen bundeseinheitlichen, sektorübergreifenden Rechtsrahmen für die physische Sicherheit und Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland.

Gesetzgebungsverlauf: Bundestagsbeschluss am 29. Januar 2026, Zustimmung des Bundesrates am 6. März 2026 nach umfangreicher Debatte, Inkrafttreten am 17. März 2026. Die EU-Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie (17. Oktober 2024) wurde damit deutlich überschritten. Im Bundesrat kritisierten die Länder insbesondere den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern als zu hoch sowie die Länderöffnungsklausel des § 5 Abs. 7 KRITIS-DachG.

Der Finanzsektor — und damit Kreditinstitute ab bestimmten Schwellenwerten — zählt zu den erfassten KRITIS-Sektoren. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Zweistufiges Schutzregime: NIS2/BSIG adressiert die digitale Cybersicherheit, das KRITIS-DachG die physische Resilienz gegen Naturkatastrophen, Sabotage und hybride Bedrohungen. Viele Betreiber unterliegen beiden Regelwerken gleichzeitig — mit dualer Registrierungspflicht bei BSI und BBK.
Registrierung (§ 8 Abs. 1): Registrierung auf der gemeinsamen Plattform von BBK und BSI binnen drei Monaten nach Identifikation als kritische Anlage, frühestens ab dem 17. Juli 2026
Risikoanalyse (§ 12 Abs. 1): Umfassende physische Risikoanalyse mindestens alle vier Jahre
Resilienzplan (§ 13): Dokumentation und Anwendung konkreter technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
Meldepflichten: Meldung von Vorfällen, die die Erbringung wesentlicher Dienste erheblich beeinträchtigen
Angriffserkennung (§ 31 Abs. 2 BSIG): Systeme zur Angriffserkennung mit kontinuierlicher Überwachung des laufenden Betriebs
Konkretisierung: Die KRITIS-Verordnung 2026 (Referentenentwurf) legt Anlagen und Schwellenwerte fest

Zuständige Behörde: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Koordination mit BSI für Cyber-Aspekte und BaFin für den Finanzsektor.

Systemrelevante Institute (SIFI)

Als Systemically Important Financial Institutions (SIFIs) werden Institute bezeichnet, deren Ausfall aufgrund ihrer Größe, Vernetzung, Komplexität oder mangelnden Substituierbarkeit erhebliche negative Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft haben würde. Die besondere Regulierung von SIFIs ist eine direkte Lehre aus der Finanzkrise 2007/2008 ("too big to fail").

Global
G-SIB — Global Systemically Important Banks

Vom FSB jährlich veröffentlichte Liste global systemrelevanter Banken. Unterliegen zusätzlichen Kapitalanforderungen (G-SIB-Puffer: 1–3,5% CET1), verschärften TLAC-Anforderungen und intensivierter internationaler Aufsicht. Aus Deutschland: Deutsche Bank.

National
D-SIB — Domestic Systemically Important Banks

Von nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: EZB/BaFin) identifizierte national systemrelevante Banken. Unterliegen einem O-SII-Puffer (Other Systemically Important Institutions) von bis zu 3% CET1 (Art. 131 CRD). Jährliche Überprüfung.

Identifikationsmethodik G-SIB / D-SIB

KategorieGewichtungIndikatoren
Größe (Size)20%Bilanzsumme
Vernetzung (Interconnectedness)20%Forderungen/Verbindlichkeiten ggü. Finanzinstituten, WP-Ausstehend
Substituierbarkeit20%Depotverwahrung, Zahlungsabwicklung, Emissionsgeschäft
Komplexität20%OTC-Derivate, Handelsaktiva, Level-3-Assets
Grenzüberschreitende Aktivität20%Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten

BRRD — Bank Recovery and Resolution Directive

Die BRRD (Richtlinie 2014/59/EU, überarbeitet durch BRRD II 2019/879/EU) schafft den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in der EU. In Deutschland umgesetzt durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

Prävention
Sanierungsplanung

Institute erstellen Sanierungspläne mit Maßnahmen zur Wiederherstellung der Überlebensfähigkeit in Stresssituationen (§§ 12–23 SAG). Für SI: Abstimmung mit EZB/JST.

Vorbereitung
Abwicklungsplanung

Abwicklungsbehörden (SRB/BaFin) erstellen Abwicklungspläne, die die bevorzugte Abwicklungsstrategie und die operativen Schritte darlegen. Resolvability Assessment.

Durchführung
Abwicklungsinstrumente

Bail-in, Übertragung auf Brückeninstitut, Vermögensübertragung, Unternehmensveräußerung. Ziel: Systemrelevante Funktionen sichern, Steuerzahler schützen.

Bail-in & MREL

Das Bail-in-Instrument (Art. 43 ff. BRRD / § 89 ff. SAG) ermöglicht die Heranziehung von Gläubigern zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung im Abwicklungsfall — im Gegensatz zum Bail-out durch staatliche Mittel.

MREL (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities) ist die institutsspezifische Mindestanforderung an bail-in-fähige Verbindlichkeiten. Sie wird von der Abwicklungsbehörde festgesetzt und stellt sicher, dass im Abwicklungsfall ausreichend Masse zur Verlustabsorption und Rekapitalisierung vorhanden ist.

Bail-in-Hierarchie: Zunächst Eigenkapital (CET1, AT1, T2), dann nachrangige Verbindlichkeiten, dann berücksichtigungsfähige Senior-Verbindlichkeiten
MREL-Kalibrierung: Verlustabsorptionsbetrag + Rekapitalisierungsbetrag, bezogen auf RWA und/oder Leverage Ratio Exposure

TLAC — Total Loss-Absorbing Capacity

TLAC ist der FSB-Standard für G-SIBs und das globale Gegenstück zu MREL. G-SIBs müssen eine Mindestanforderung an verlustabsorbierenden Kapital- und Verbindlichkeiten vorhalten: mindestens 18% der risikogewichteten Aktiva (RWA) oder 6,75% des Leverage Ratio Exposure — jeweils zuzüglich der Kapitalpuffer. In der EU durch MREL-Anforderungen der CRR II / BRRD II umgesetzt.