Systemrelevanz

Kritische Infrastruktur & Systemrelevanz

Banken als kritische Infrastruktur — KRITIS-Dachgesetz, systemrelevante Institute (SIFI/G-SIB/D-SIB), Abwicklungsplanung und BRRD im Überblick.

KRITIS-Dachgesetz

In Kraft 2024

Das KRITIS-Dachgesetz (Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie, EU 2022/2557) schafft einen sektorübergreifenden Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Es wurde als Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) erlassen.

Der Finanzsektor — und damit Kreditinstitute ab bestimmten Schwellenwerten — zählt zu den erfassten KRITIS-Sektoren. Betroffene Betreiber unterliegen Resilienzverpflichtungen, Meldepflichten und Behördenkooperation.

Risikoanalyse: Verpflichtende Durchführung und Dokumentation einer Risikoanalyse für die kritische Infrastruktur
Resilienzmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherstellung der Betriebskontinuität
Meldepflichten: Meldung von Vorfällen, die die Erbringung wesentlicher Dienste erheblich beeinträchtigen

Zuständige Behörde: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Koordination mit BSI für Cyber-Aspekte und BaFin für den Finanzsektor.

Systemrelevante Institute (SIFI)

Als Systemically Important Financial Institutions (SIFIs) werden Institute bezeichnet, deren Ausfall aufgrund ihrer Größe, Vernetzung, Komplexität oder mangelnden Substituierbarkeit erhebliche negative Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft haben würde. Die besondere Regulierung von SIFIs ist eine direkte Lehre aus der Finanzkrise 2007/2008 ("too big to fail").

Global
G-SIB — Global Systemically Important Banks

Vom FSB jährlich veröffentlichte Liste global systemrelevanter Banken. Unterliegen zusätzlichen Kapitalanforderungen (G-SIB-Puffer: 1–3,5% CET1), verschärften TLAC-Anforderungen und intensivierter internationaler Aufsicht. Aus Deutschland: Deutsche Bank.

National
D-SIB — Domestic Systemically Important Banks

Von nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: EZB/BaFin) identifizierte national systemrelevante Banken. Unterliegen einem O-SII-Puffer (Other Systemically Important Institutions) von bis zu 3% CET1 (Art. 131 CRD). Jährliche Überprüfung.

Identifikationsmethodik G-SIB / D-SIB

KategorieGewichtungIndikatoren
Größe (Size)20%Bilanzsumme
Vernetzung (Interconnectedness)20%Forderungen/Verbindlichkeiten ggü. Finanzinstituten, WP-Ausstehend
Substituierbarkeit20%Depotverwahrung, Zahlungsabwicklung, Emissionsgeschäft
Komplexität20%OTC-Derivate, Handelsaktiva, Level-3-Assets
Grenzüberschreitende Aktivität20%Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten

BRRD — Bank Recovery and Resolution Directive

Die BRRD (Richtlinie 2014/59/EU, überarbeitet durch BRRD II 2019/879/EU) schafft den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in der EU. In Deutschland umgesetzt durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

Prävention
Sanierungsplanung

Institute erstellen Sanierungspläne mit Maßnahmen zur Wiederherstellung der Überlebensfähigkeit in Stresssituationen (§§ 12–23 SAG). Für SI: Abstimmung mit EZB/JST.

Vorbereitung
Abwicklungsplanung

Abwicklungsbehörden (SRB/BaFin) erstellen Abwicklungspläne, die die bevorzugte Abwicklungsstrategie und die operativen Schritte darlegen. Resolvability Assessment.

Durchführung
Abwicklungsinstrumente

Bail-in, Übertragung auf Brückeninstitut, Vermögensübertragung, Unternehmensveräußerung. Ziel: Systemrelevante Funktionen sichern, Steuerzahler schützen.

Bail-in & MREL

Das Bail-in-Instrument (Art. 43 ff. BRRD / § 89 ff. SAG) ermöglicht die Heranziehung von Gläubigern zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung im Abwicklungsfall — im Gegensatz zum Bail-out durch staatliche Mittel.

MREL (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities) ist die institutsspezifische Mindestanforderung an bail-in-fähige Verbindlichkeiten. Sie wird von der Abwicklungsbehörde festgesetzt und stellt sicher, dass im Abwicklungsfall ausreichend Masse zur Verlustabsorption und Rekapitalisierung vorhanden ist.

Bail-in-Hierarchie: Zunächst Eigenkapital (CET1, AT1, T2), dann nachrangige Verbindlichkeiten, dann berücksichtigungsfähige Senior-Verbindlichkeiten
MREL-Kalibrierung: Verlustabsorptionsbetrag + Rekapitalisierungsbetrag, bezogen auf RWA und/oder Leverage Ratio Exposure

TLAC — Total Loss-Absorbing Capacity

TLAC ist der FSB-Standard für G-SIBs und das globale Gegenstück zu MREL. G-SIBs müssen eine Mindestanforderung an verlustabsorbierenden Kapital- und Verbindlichkeiten vorhalten: mindestens 18% der risikogewichteten Aktiva (RWA) oder 6,75% des Leverage Ratio Exposure — jeweils zuzüglich der Kapitalpuffer. In der EU durch MREL-Anforderungen der CRR II / BRRD II umgesetzt.