Institutionen
Überblick über die wesentlichen nationalen und europäischen Institutionen der Bankenaufsicht — Mandate, Zuständigkeiten und aufsichtliche Instrumente.
Die BaFin ist die integrierte Allfinanzaufsichtsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sie entstand im Mai 2002 durch Verschmelzung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred), des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) und des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV).
Die BaFin beaufsichtigt rund 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute, 700 Versicherungsunternehmen sowie den Wertpapierhandel. Sie nimmt ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr (§ 4 Abs. 4 FinDAG).
Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) ist die BaFin für die Aufsicht über weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions, LSI) zuständig und arbeitet eng mit der EZB zusammen.
Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Im Bereich der Bankenaufsicht nimmt sie laufende Aufsichtsaufgaben gemeinsam mit der BaFin wahr — die Letztentscheidungskompetenz liegt dabei bei der BaFin.
Die Bundesbank ist zuständig für die laufende Überwachung, die Auswertung von Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten sowie die Durchführung bankgeschäftlicher Prüfungen. Im SSM-Kontext wirkt sie an der Aufsicht über signifikante Institute (SIs) mit.
Der Single Supervisory Mechanism (SSM) ist der erste Pfeiler der Europäischen Bankenunion. Seit November 2014 ist die EZB die zentrale Aufsichtsbehörde für signifikante Institute (Significant Institutions, SIs) im Euro-Raum — aktuell rund 110 Institute, die ca. 82 % der Bankaktiva im Euro-Raum repräsentieren.
Für jedes SI wird ein Joint Supervisory Team (JST) gebildet, das aus EZB-Mitarbeitern und Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) besteht. Die Abgrenzung SI/LSI erfolgt anhand von Kriterien wie Bilanzsumme (> 30 Mrd. EUR), wirtschaftliche Bedeutung und grenzüberschreitende Tätigkeiten.
Die EBA ist eine unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Paris. Sie wurde 2011 gegründet und hat das Ziel, ein einheitliches europäisches Regelwerk (Single Rulebook) für den Bankensektor zu entwickeln und die Kohärenz der Aufsichtspraktiken sicherzustellen.
Die EBA erlässt bindende technische Standards (Regulatory Technical Standards, RTS und Implementing Technical Standards, ITS), veröffentlicht Leitlinien (Guidelines) und Empfehlungen sowie Q&A-Dokumente zur Auslegung von CRR/CRD. Sie koordiniert die europaweiten Stresstests und führt das EU-weite Transparenz-Register.
Der ESRB ist für die makroprudenzielle Überwachung des EU-Finanzsystems zuständig. Er identifiziert und bewertet systemische Risiken für die Finanzstabilität und kann Warnungen und Empfehlungen an EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und nationale Behörden richten. Der ESRB ist bei der EZB angesiedelt, aber institutionell unabhängig.
Der SRB ist die zentrale Abwicklungsbehörde im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) — dem zweiten Pfeiler der Europäischen Bankenunion. Er ist zuständig für die Abwicklungsplanung und -durchführung für signifikante Institute und grenzüberschreitend tätige Banken. Die nationale Abwicklungsbehörde in Deutschland ist die BaFin.
| Aufgabe | BaFin | Bundesbank | EZB/SSM | EBA | SRB |
|---|---|---|---|---|---|
| Zulassung (Banklizenz) | ✓ (LSI) | — | ✓ (SI) | — | — |
| Laufende Aufsicht SI | Mitwirkung | Mitwirkung | ✓ Federführung | — | — |
| Laufende Aufsicht LSI | ✓ Federführung | ✓ Mitwirkung | Oversight | — | — |
| Regelwerke / Standards | Rundschreiben | — | SSM-Verordnungen | ✓ RTS/ITS/GL | — |
| Abwicklungsplanung SI | Mitwirkung | — | — | — | ✓ Federführung |
| Abwicklungsplanung LSI | ✓ Federführung | — | — | — | Oversight |
| Makroprudenzielle Aufsicht | Mitwirkung | ✓ Mitwirkung | ✓ Mitwirkung | — | — |
| Systemische Risikoüberwachung | — | — | — | Mitwirkung | — |
SI = Significant Institution · LSI = Less Significant Institution · GL = Guidelines